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   VG Wiesbaden, 09.11.2007 - 7 E 1353/06   

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https://dejure.org/2007,33015
VG Wiesbaden, 09.11.2007 - 7 E 1353/06 (https://dejure.org/2007,33015)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 09.11.2007 - 7 E 1353/06 (https://dejure.org/2007,33015)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 09. November 2007 - 7 E 1353/06 (https://dejure.org/2007,33015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 StVO
    Aufstellung eines Haltestellenzeichens und Abwägung zwischen Sicherheit/Leichtigkeit des Straßenverkehrs und der Anliegerinteressen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufstellung eines Haltestellenzeichens und Abwägung zwischen Sicherheit/Leichtigkeit des Straßenverkehrs und der Anliegerinteressen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bushaltestelle vor der Haustüre - Klage hatte kein Erfolg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.11.2007 - 7 E 1353/06
    38 Angesichts dessen, dass Ermessensentscheidungen durch Verwaltungsgerichte nur eingeschränkt überprüft werden können (vgl. § 114 VwGO), verbleiben den Verwaltungsbehörden grundsätzlich Handlungsbereiche, innerhalb derer sie im Falle der Kollision verschiedener Belange sich für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheiden dürfen (vgl. für Fälle des Planungsrechts insoweit BVerwGE 48, 56).Vor diesem Hintergrund erweist sich die Einrichtung der Bushaltestelle vor dem Grundstück A-Straße nicht als rechtswidrig.

    Belange und Interessen Dritter kann die Klägerin aber nicht gegen die behördliche Entscheidung ins Feld führen (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO und BVerwGE 48, 56; BVerwG NVwZ 1983, 94).

  • OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04

    Einrichtung einer Linienbushaltestelle im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.11.2007 - 7 E 1353/06
    Zu berücksichtigen sind im Rahmen des der Straßenverkehrsbehörde zustehenden Ermessens aber auch die Interessen der betroffenen Anlieger (so OVG Saarlouis NJW 2004, 2995).Da Verkehrsschilder naturgemäß nicht mit einer Begründung versehen werden können (vgl. im Übrigen für öffentlich bekannt gegebene Allgemeinverfügungen generell § 39 Abs. 2 Nr. 5 HVwVfG), ist es den zuständigen Behörden auch unbenommen, die für den Erlass des jeweiligen Verwaltungsaktes maßgeblichen Erwägungen auch noch im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens darzulegen.
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